Psychotherapie

Im Rahmen einer Psychotherapie werden psychische Erkrankungen, psychische Folgen von körperlichen Erkrankungen oder traumatischen Erlebnissen und Probleme der Lebensführung behandelt.

Die Verhaltenstherapie hält sich hierbei an folgende Grundsätze:

  • Verhaltenstherapie orientiert sich streng an empirischen/ wissenschaftlichen Erkenntnissen und bemüht sich um ständige Weiterentwicklung.
  • Verhaltenstherapie ist problemorientiert und setzt in der Gegenwart an.
  • Prädisponierende, auslösende und aufrechterhaltende Faktoren für die aktuelle Problematik werden ebenfalls miteinbezogen.
  • Verhaltenstherapie ist ziel- und handlungsorientiert.
  • Verhaltenstherapie ist nicht auf die Therapiestunden begrenzt sondern erfordert eine aktive Mitarbeit der Patientin/ des Patienten auch ausserhalb des therapeutischen Settings.
  • Verhaltenstherapie ist transparent. Alle therapeutischen Interventionen werden verständlich erklärt.
  • Verhaltenstherapie soll Hilfe zur Selbsthilfe sein und allgemeine Problemlöse- und Bewältigungsstrategien vermitteln.

Der Ablauf gestaltet sich folgendermassen:

  • Zunächst findet eine Sprechstunde statt, in welcher ich die Indikation für Psychotherapie abkläre und Ihnen mitteile.
  • Bei vorhandener Indikation finden im Anschluss entweder bei mir oder bei einer Kollegin/ einem Kollegen Ihrer Wahl mit freien Behandlungskapazitäten vier probatorische Sitzungen statt, die dazu dienen, sich gegenseitig kennen zu lernen und Behandlungsziele zu definieren.
  • Im Anschluss an die Probatorik muss ein Antrag an Ihre Krankenkasse gestellt werden. Zunächst werden 12 Stunden Kurzzeittherapie 1 beantragt, welche nach Bedarf durch 12 weitere Stunden Kurzzeittherapie 2 ergänzt werden. Bei weiterer Behandlungsnotwendigkeit kann die Kurzzeittherapie anschliessend in Langzeittherapie mit bis zu 80 Stunden umgewandelt werden.
  • Die Kosten für die Psychotherapie übernimmt jede gesetzliche und private Krankenkasse sowie die zuständige Beihilfestelle. Sind Sie privat versichert, ist es jedoch ratsam, in Ihrem Vertrag nachzuschauen, wie viele Psychotherapiestunden pro Jahr übernommen werden und ob Sie in Ihrem Vertrag eventuell nur eine anteilige Kostenübernahme vereinbart haben.

Haben Sie noch Fragen?
Dann rufen Sie mich in meiner Telefonsprechzeit an oder schreiben Sie mir mit Hilfe des Kontaktformulars.